§ 1 (Leistungsbeschreibung)
Welche Leistungen vertraglich zwischen Marc Wachtendonk und dem Teilnehmer vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage "www.physio-wachtendonk.de" sowie aus dem jeweils geschlossenem Vertrag. Die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung enthaltenden Angaben sind bindend. Marc Wachtendonk behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Veränderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erklären, über die der Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Zudem behält sic Marc Wachtendonk vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Veränderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei der Veranstaltung vorzunehmen. Des Weiteren behält Marc Wachtendonk sich den Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern unvorhersehbare Ereignisse ein Durchführen der Veranstaltung an diesem Ort beeinträchtigen oder unzumutbar machen. Marc Wachtendonk ist jedoch bemüht, jede mögliche Veränderung im Einvernehmen mit dem Teilnehmer vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
§ 2 (Abschluss des Vertrages/Anmeldung)
Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei Marc Wachtendonk per Email kommt der Vertrag zwischen Marc Wachtendonk und dem Teilnehmer verbindlich zustande. Der Teilnehmer erhält von Marc Wachtendonk eine Anmeldebestätigung. Marc Wachtendonk verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.
§ 3 (Bezahlung)
Die Gebühren für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Homepage "www.physio-wachtendonk.de" aufgeführt. Die Veranstaltung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung fällig, zahlbar auf das Konto von Marc Wachtendonk.
Alternativ kann die Kursgebühr nach Absprache auch am Veranstaltungstag bar bezahlt werde.
§ 4 (Teilnahmebescheinigung)
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Veranstaltung ein Teilnahmebestätigung.
§ 5 (Rücktritt durch den Teilnehmer)
Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Marc Wachtendonk. Dieser kann ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Anwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen wie folgt: Bis drei Wochen vor der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung. bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 30% des Entgelts für die Veranstaltung. Ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein . so haften der Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis.
§ 6 (Rücktritt durch Marc Wachtendonk)
Marc Wachtendonk kann vom Vertrag zurücktreten:
§ 7 (Haftung durch Marc Wachtendonk)
a) Die Veranstaltung beinhaltet teilweise den Umgang mit Pferden. Für sämtliche zu Schulungszwecken eingesetzten Pferde besteht ein aktuelle Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.
b) Der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko in form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadenrisiko besteht.
c) Bei den Veranstaltungen werden teilweise Pferde der Kursteilnehmer zu Übungszwecken eingesetzt. An den Pferden wird jedoch keinerlei Behandlung durchgeführt. Eine Haftung für Schäden, die imRahmen der Veranstaltung an den Pferden der Kursteilnehmer entstehen, ist ausgeschlossen.
d) Nimmt der Kursteilnehmer nach Abschluss der Veranstaltung an seinem Pferd eigene Behandlungen oder andere Maßnahmen vor, die im Rahmen der Veranstaltung vermittelt wurden, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die an dem Pferd des Teilnehmers oder Dritte durch dessen Behandlung oder andere Maßnahmen entstanden sind, ist ausgeschlossen.
§ 8 (Mitwirkungspflicht)
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich und direkt vor Ort sowohl mündlich als auch in Schriftform gegenüber dem Veranstalter/ dem Kursleiter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 9 (Ausrüstung, Bekleidung, Schutzhelm, Haustiere)
Marc Wachtendonk stellt keine Bekleidung zur Verfügung. Der Teilnehmer ist gehalten eine naturgerechte, warme, Kleidung und festes Schuhwerk selbst mitzubringen. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren oder eines Pferds welches nicht zu Vorführungszwecken dient, ist nicht gestattet.
§ 10 (Bildmaterial)
Marc Wachtendonk hat das Recht, Bilder und Filme oder Tonaufnahmen von Teilnehmern, welche im Rahmen der Veranstaltung erstellt wurden, zu Werbezwecken für Webseiten zu verwenden oder auf anderen Internetplattformen (beispielsweise Facebook) zu publizieren.
§ 11 (Gewährleistung)
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, soweit der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der Teilnehmer zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Teilnehmer eine angemessene Frist zur Albhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, diese von Marc Wachtendonk verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung der Vertrages durch besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 12 (Verjährung von Ansprüchen)
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 (Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Folge.
§ 14 (Vorbehalt von Berichtigungen)
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 15 (Gerichtsstand)
Als gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder Zusammenhang damit sowie aus diesen Geschäftsbedingungen Köln als vereinbart.